Sozialrecht

Unsere Rechtsgebiete

Unsere Rechtsgebiete umfassen insbesondere das Sozialrecht mit Schwerpunkt Jobcenter, dem Sozialamt, der Agentur für Arbeit, der Kranken- Pflege- oder Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Rentenrecht, Erwerbsminderung sowie die Durchsetzung von Ansprüchen gegenüber Sozialversicherungsträgern und Behörden.

Ein großer Teil der sozialrechtlichen Verfahren betrifft Fragestellungen zum SGB II. Dieses regelt die Leistungen für erwerbsfähige Personen im Alter zwischen 17 Jahren und dem Renteneintritt sowie für Menschen, die mit erwerbsfähigen Personen in einer gemeinsamen Bedarfsgemeinschaft leben.

Hierunter fallen sämtliche gesetzlichen Regelungen, die Menschen unterstützen, wenn sie ihren Lebensunterhalt nicht oder nicht vollständig aus eigener Kraft bestreiten können. Das umfasst das Sozialrecht auch die staatlichen Sozialversicherungen für Arbeitnehmer, insbesondere die Kranken-, Renten-, Pflege-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung.

Im Bereich des Sozialrechts beraten wir umfassend zu allen wichtigen Rentenarten – insbesondere zur Altersrente, Erwerbsminderungsrente sowie zu Renten nach Arbeitsunfällen oder bei Berufskrankheiten. Neben der Prüfung, welche Rentenart im Einzelfall die günstigste ist, stehen auch Fragen zur Rentenberechnung und zu möglichen Ansprüchen im Mittelpunkt unserer Beratung.

Wir beraten und vertreten Mandanten bei allen Fragen rund um die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung. Dazu gehören insbesondere Ansprüche auf Pflegesachleistungen, Pflegegeld, Verhinderungspflege sowie Pflegehilfsmittel und technische Hilfen bei häuslicher Pflege. Ebenso unterstützen wir bei Fragen zur Kurzzeitpflege, teilstationären oder vollstationären Pflege.
 

Sozialrecht


Das deutsche Sozialrecht gehört zu den komplexesten Rechtsgebieten überhaupt.

 

Zu diesem gehören u. a.:

  • Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende mit
    • den Leistungen zur Eingliederung in Arbeit und 
    • den Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts.
  • Leistungen der Arbeitsförderung mit
    • der Berufs- und Arbeitsmarktberatung,
    • der Ausbildungs- und Arbeitsvermittlung und 
    • den Leistungen 
      • zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung, 
      • zur Berufswahl und Berufsausbildung, 
      • zur beruflichen Weiterbildung, 
      • zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, 
      • zum Verbleib in Beschäftigung und 
      • der Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben und 
    • Arbeitslosengeld Teilarbeitslosengeld, Arbeitslosengeld bei Weiterbildung und Insolvenzgeld.
       
  • Leistungen bei gleitendem Übergang älterer Arbeitnehmer in den Ruhestand, bei denen in Anspruch genommen                 werden können.
    • Erstattung der Beiträge zur Höherversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und der nicht auf das Arbeitsentgelt entfallenden Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für ältere Arbeitnehmer, die ihre Arbeitszeit verkürzt haben und 
    • Erstattung der Aufstockungsbeträge zum Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit 

       
  • Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung, bei denen
    • Leistungen zur Förderung der Gesundheit, zur Verhütung und zur Früherkennung von Krankheiten; 
    • bei Krankheit Krankenbehandlung, insbesondere 
      • ärztliche und zahnärztliche Behandlung, 
      • Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, 
      • häusliche Krankenpflege und Haushaltshilfe, 
      • Krankenhausbehandlung,
      • medizinische und ergänzende Leistungen zur Rehabilitation, 
      • Betriebshilfe für Landwirte, und 
      • Krankengeld und 
    • bei Schwangerschaft und Mutterschaft ärztliche Betreuung, Hebammenhilfe, stationäre Entbindung, häusliche Pflege, Haushaltshilfe, Betriebshilfe für Landwirte, Mutterschaftsgeld und 
    • Hilfe zur Familienplanung und Leistungen bei durch Krankheit erforderlicher Sterilisation und bei nicht rechtswidrigem Schwangerschaftsabbruch 
      in Anspruch genommen werden können.
       
  • Leistungen der sozialen Pflegeversicherung, bei denen
    • Leistungen bei häuslicher Pflege, wie 
      • Pflegesachleistung,
      • Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen, 
      • häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson, 
      • Pflegehilfsmittel und technische Hilfen, 
    • teilstationäre Pflege und Kurzzeitpflege und 
    • Leistungen für Pflegepersonen, insbesondere 
      • soziale Sicherung und 
      • Pflegekurse und 
    • vollstationäre Pflege 
      in Anspruch genommen werden können.
       
  • Leistungen bei Schwangerschaftsabbrüchen.
     
  • Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung, bei denen
    • Maßnahmen zur Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren und zur Ersten Hilfe sowie Maßnahmen zur Früherkennung von Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren,
    • Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben und andere Leistungen zur Erhaltung, Besserung und Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit sowie zur Erleichterung der Verletzungsfolgen einschließlich wirtschaftlicher Hilfen,
    • Renten wegen Minderung der Erwerbsfähigkeit,
    • Renten an Hinterbliebene, Sterbegeld und Beihilfen,
    • Rentenabfindungen,
    • Haushaltshilfe und
    • Betriebshilfe für Landwirte
      in Anspruch genommen werden können.
       
  • Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung einschließlich der Alterssicherung der Landwirte, bei denen 
    • in der gesetzlichen Rentenversicherung
      • Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Nachsorge sowie sonstige Leistungen zur Teilhabe einschließlich wirtschaftlicher Hilfen,
      • Renten wegen Alters, Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit und Knappschaftsausgleichsleistung,
      • Renten wegen Todes,
      • Witwen- und Witwerrentenabfindungen sowie Beitragserstattungen,
      • Zuschüsse zu den Aufwendungen für die Krankenversicherung,
      • Leistungen für Kindererziehung und
    • in der Alterssicherung der Landwirte
      • Leistungen zur Prävention, Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, Leistungen zur Nachsorge sowie ergänzende und sonstige Leistungen zur Teilhabe einschließlich Betriebs- oder Haushaltshilfe,
      • Renten wegen Erwerbsminderung und Alters,
      • Renten wegen Todes,
      • Beitragszuschüsse,
      • Betriebs- und Haushaltshilfe oder sonstige Leistungen zur Aufrechterhaltung des Unternehmens der Landwirtschaft
        in Anspruch genommen werden können.
         
  • Leistungen der Sozialen Entschädigung, bei denen 
    • Leistungen des Fallmanagements und Leistungen in einer Traumaambulanz als Schnelle Hilfen,
    • Krankenbehandlung,
    • Leistungen zur Teilhabe,
    • Leistungen bei Pflegebedürftigkeit,
    • Leistungen bei Blindheit,
    • Entschädigungszahlungen,
    • Berufsschadensausgleich,
    • Besondere Leistungen im Einzelfall,
    • Leistungen bei Überführung und Bestattung,
    • Ausgleich in Härtefällen,
    • Leistungen bei Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt im Ausland sowie
    • Leistungen nach den Vorschriften zu Besitzständen
      in Anspruch genommen werden können.
       
  • Leistungen der Soldatenentschädigung.
  • Kindergeld, wenn nicht der Familienleistungsausgleich nach § 31 des Einkommensteuergesetzes zur Anwendung kommt, und Kinderzuschlag, Elterngeld und Leistungen für Bildung und Teilhabe.
  • Wohngeld.
  • Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe, bei denen 
    • Angebote der Jugendarbeit, der Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Jugendschutzes,
    • Angebote zur Förderung der Erziehung in der Familie,
    • Angebote zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Tagespflege,
    • Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche sowie Hilfe für junge Volljährige
      in Anspruch genommen werden können.
       
  • Leistungen der Sozialhilfe, bei der neben der gebotene Beratung und Unterstützung
    • Hilfe zum Lebensunterhalt,
    • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung,
    • Hilfen zur Gesundheit,
    • Hilfe zur Pflege,
    • Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten und
    • Hilfe in anderen Lebenslagen
      in Anspruch genommen werden können.
       
  • Leistungen der Eingliederungshilfe, bei der
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation,
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben,
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung,
    • Leistungen zur Sozialen Teilhabe
      in Anspruch genommen werden können.
       
  • Leistungen zur Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen, bei der 
    • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, insbesondere
      • Frühförderung behinderter und von Behinderung bedrohter Kinder,
      • ärztliche und zahnärztliche Behandlung,
      • Arznei- und Verbandmittel sowie Heilmittel einschließlich physikalischer, Sprach- und Beschäftigungstherapie,
      • Körperersatzstücke, orthopädische und andere Hilfsmittel,
      • Belastungserprobung und Arbeitstherapie,
    • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, insbesondere
      • Hilfen zum Erhalten oder Erlangen eines Arbeitsplatzes,
      • Berufsvorbereitung, berufliche Anpassung, Ausbildung und Weiterbildung,
      • sonstige Hilfen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben,
    • Leistungen zur Teilhabe an Bildung, insbesondere
      • Hilfen zur Schulbildung, insbesondere im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht und zum Besuch weiterführender Schulen einschließlich der Vorbereitung hierzu,
      • Hilfen zur schulischen Berufsausbildung,
      • Hilfen zur Hochschulbildung,
      • Hilfen zur schulischen beruflichen Weiterbildung,
      • Leistungen zur Sozialen Teilhabe, insbesondere
      • Leistungen für Wohnraum,
      • Assistenzleistungen,
      • heilpädagogische Leistungen,
      • Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,
      • Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
      • Leistungen zur Förderung der Verständigung,
      • Leistungen zur Mobilität,
      • Hilfsmittel,
    • unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen, insbesondere
      • Krankengeld, Krankengeld der Sozialen Entschädigung, Krankengeld der Soldatenentschädigung, Verletztengeld, Übergangsgeld, Ausbildungsgeld oder Unterhaltsbeihilfe,
      • Beiträge zur gesetzlichen Kranken-, Unfall-, Renten- und Pflegeversicherung sowie zur Bundesagentur für Arbeit,
      • Reisekosten,
      • Haushalts- oder Betriebshilfe und Kinderbetreuungskosten,
      • Rehabilitationssport und Funktionstraining und
    • besondere Leistungen und sonstige Hilfen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Leben in der Gesellschaft, insbesondere am Arbeitsleben
      in Anspruch genommen werden können.

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